Lärmschutzverordnung Rasenmähen

30. Juni 2023: Bitte beachten Sie beim Rasenmähen die Lärmschutzverordnung.

Demnach dürfen in Wohngebebieten z. B. Rasenmäher nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr betrieben werden. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Rasenmäher mit Verbrennungs- oder mit Elektromotor betrieben wird.